Newsletter vom Oktober 2007

Die Fahrerlaubnis kann auch schon mit "nur" 7 Punkten entzogen werden

Wer denkt, dass der Entzug der Fahrerlaubnis erst mit einem Punktestand von 18 Punkten droht der irrt. In einem jüngst ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.11.2006 – 12 ME 354/06) wurde erneut festgestellt, dass die Fahrerlaubnisbehörde vor dem Entzug nicht erst warten muss, bis 18 Punkte erreicht sind. Die Fahrerlaubnis kann im Einzelfall schon dann in Gefahr sein, wenn man regelmäßig falsch parkt. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollte vorher bereits etwas unternommen werden!

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Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf

Es gibt leider immer wieder „schwarze Schafe“ beim Handel mit gebrauchten Autos. Es kommt häufiger vor, dass Händler Fahrzeuge angeblich nur „im Auftrag“ eines Kunden verkaufen. Der Hintergrund ist, dass somit der Versuch unternommen wird, die Rechte der Käufers zu beschneiden. Ein gewerblicher Verkäufer kann sich – im Gegensatz zu Privaten – regelmäßig nicht von der Gewährleistung freizeichnen. In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, (BGH, Urt. v. 22.11.2006 – VIII ZT 72/06) stellte dieser aber erneut klar, dass bei solchen „Umgehungsgeschäften“ der eigentliche Verkäufer – nämlich der gewerbliche Autohändler – dennoch in Anspruch genommen werden kann.

Diese Information wurde Ihnen von der Rechtsanwaltskanzlei Estrada Pox & Schwiecker  präsentiert. Sollten Sie zu diesen oder anderen Themen Fragen haben, sind wir gerne persönlich für Sie da.

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